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AGB
Feriengastvermietung
GASTAUFNAHMESBEDINGUNGEN KRANZEGGER BERGHEIMAT
Sehr geehrte Gäste, wir, Kranzegger Bergheimat, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung
ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich zu
gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen. Hierzu tragen auch klare Regelungen
über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der
Einfachheit halber "der Gast" genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen
wollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall
zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln so
ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und
uns. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1.Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
1.1.Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die
ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung,
Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.
1.2.Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von uns
herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt unserer
Leistungspflicht gemacht wurden.
1.3.Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem
Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.4.Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form,
mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und uns
rechtsverbindlich sind. Im Regelfall werden wir bei telefonischen oder mündlichen
Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast
übermitteln.
1.5.Unterbreiten wir auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles
Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches
Vertragsangebot von uns an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der
Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung unsererseits bedarf, zu
Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot
genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft
annimmt.
2. Unverbindliche Reservierungen
2.1.Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten
kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit uns möglich.
2.2.Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so
führt die Buchung nach Ziff. 1 (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu
einem für uns und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
2.3.Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte
Unterkunft von uns verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten
Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat uns bis zu diesem Zeitpunkt Mitteilung zu machen,
falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll.
Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht
unsererseits. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so wird die Buchung unabhängig von einer
von uns noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
3. Preise und Leistungen
3.1.Die in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise
und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich
der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein
können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechne-te Leistungen (z.B.
Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2.Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage (Prospekt,
Internet) bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend zwischen uns und dem
Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird
empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4. Zahlung
4.1.Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen uns und
dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung
nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für
Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an uns zu
bezahlen.
4.2.Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung
für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis
nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und
zahlungsfällig stellen.
4.3.Wir können nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung verlangen. Diese
können wir, soweit nichts anderes ausdrücklich mit dem Gast vereinbart ist, bis zu 20%
des Gesamtpreises anfordern.
4.4.Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, so können wir,
soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind
und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom
Vertrag zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten nach Ziff. 5 diese Bedingungen
belasten.
4.5.Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder von uns allgemein
durch Aushang angeboten wird. Auf Zahlung am Aufenthaltsende durch Überweisung
besteht kein Anspruch.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1.Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des
vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte
für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2.Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne
Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen
Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3.Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und,
soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4.Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung
ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an uns die folgende Beträge
zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen
(einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher
Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
5.5.Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen,
dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der
Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen
Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend
geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6.Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
5.7.Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine örtliche
Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. An- und Abreise
6.1.Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere
Vereinbarung zwischen 16:00 Uhr und 20:00 Uhr zu erfolgen.
6.2.Der Gast ist verpflichtet uns spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine
etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
6.3.Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere
Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages frei zu machen. Bei nicht
fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung
verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch uns
7.1.Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur
bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und
insgesamt pfleglich zu behandeln.
7.2.Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen unverzüglich
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der örtlichen
Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft,
können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.3.Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er
hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen,
es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige
Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich
gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts
objektiv unzumutbar ist.
7.4.Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle
einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn wir in der Beschreibung
der Unterkunft diese Möglichkeit vorsehen. Der Gast ist im Rahmen solcher
Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße
hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags
berechtigen.
8. Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistung selbst oder für
Leistungsstörungen bei Leistungen, die während des Aufenthalts durch uns für den
Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für
Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Verjährung
9.1.Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
9.2.Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und uns als Schuldner
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.3.Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die
vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1.Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und uns findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige
Rechtsverhältnis.
10.2.Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns nur an unserem Sitz verklagen.
10.3.Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-
/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-
/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
10.4.Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere
internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2026.
Ihr Vertragspartner ist: Gabi Maushart
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